Rechtsprechung
   BSG, 11.06.2021 - B 4 AS 145/21 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21502
BSG, 11.06.2021 - B 4 AS 145/21 B (https://dejure.org/2021,21502)
BSG, Entscheidung vom 11.06.2021 - B 4 AS 145/21 B (https://dejure.org/2021,21502)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - B 4 AS 145/21 B (https://dejure.org/2021,21502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.01.2020 - B 4 AS 1/20 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 11.06.2021 - B 4 AS 145/21 B
    Allein wegen der Kostenentscheidung, zu der auch die Auferlegung von Verschuldenskosten gehört, kann im Übrigen die Revision nicht zugelassen werden ( BSG vom 13.1.2020 - B 4 AS 1/20 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 30.10.2020 - B 4 AS 267/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 11.06.2021 - B 4 AS 145/21 B
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision kann nur auf einen Mangel des Verfahrens vor dem LSG oder auf einen Mangel des Verfahrens vor dem SG , der in die nächste Instanz fortwirkt, gestützt werden, also einen Mangel, der damit zugleich einen Mangel des Verfahrens vor dem LSG bildet ( BSG vom 30.10.2020 - B 4 AS 267/20 B - juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 24.11.2021 - B 4 AS 212/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Unbeachtet gebliebener

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision kann nur auf einen Mangel des Verfahrens vor dem LSG oder auf einen Mangel des Verfahrens vor dem SG , der in die nächste Instanz fortwirkt, gestützt werden, also einen Mangel, der damit zugleich einen Mangel des Verfahrens vor dem LSG bildet ( BSG vom 11.6.2021 - B 4 AS 145/21 B - juris RdNr 5 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht